Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
0421 – 244 32 770

Tierhalterhaftung

Die Tierhalterhaftung umfasst zunächst die Haftung für Schäden die durch ein Tier entstehen können. Diese sind unter anderem Beißvorfälle bei Hunden, aber auch Schäden die von Nutztieren verursacht werden. Hinzu kommen Schäden an Mieteigentum durch Kleintiere. Ebenfalls diesem Gebiet zuzuordnen ist das Tierrecht, dies umfasst unter anderem Verträge für Tierschutzvereine oder Züchter, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, beispielweise bei sogenannten Listenhunden oder als gefährlich eingestuften Hunden sowie Haltungsverboten von Nutz –und/oder Kleintieren.

Unsere Leistungen in der Tierhalterhaftung:
  • Prüfung der Haftungsfrage: Schadensursache, Schadensverursacher

  • Schadenersatzansprüche durchsetzen

  • Schadenersatzansprüche abwehren

  • Haftung des Tierarztes – Ansprüche durchsetzen/ abwehren

  • Vertretung in verwaltungsrechtlichen Verfahren

  • Beratung von Züchtern und Tierschutzvereinen

  • Vertragsrecht (Beratung, Prüfung, Erstellung)

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich der Tierhalterhaftung ist Rechtsanwältin Jonasson.

Ihr Ansprechpartnerin
RAin_Jonasson_1
Swantje Jonasson
Rechtsanwältin
Bürogemeinschaft der Rechtsanwältinnen Gurzinski, Jonasson und Schwarzenfels
Vahrer Straße 296, 28329 Bremen
Rufen Sie jetzt an:
* Die hier angezeigte Durchschnittsbewertung resultiert aus einer Auswahl und kann sich von einzelnen Bewertungsportalen unterscheiden. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.
Webdesign & Onlinemarketing von OMERGY