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Arzthaftungsrecht

Wir vertreten sowohl die Rechte von Patienten, die aufgrund eines Behandlungsfehlers geschädigt wurden, gegenüber Ärzten und Krankenhäusern, als auch die Seite der Mediziner. Durch die Kenntnis beider Seiten sind wir in der Lage, schnell zu reagieren und das Beste für unsere Mandanten zu erreichen!

Unser Ziel besteht darin, für beide Seiten eine schnelle außergerichtliche Lösung herbeizuführen, um vor allem dem gesundheitlich geschädigten Patienten einen langwierigen und energieraubenden Prozess zu ersparen. Doch auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung stehen wir unseren Mandanten in folgenden Bereichen bei:

Unsere Tätigkeitsfelder im Arzthaftungsrecht:

Behandlungsfehler, Behandlungsversehen

Verletzung der Dokumentationspflicht

Aufklärungsfehler oder -versäumnis

Schmerzensgeld, Schadensersatz - Individuelle Berechnung Ihres Anspruchs

Diagnosefehler

Organisationsfehler

Zusammenarbeit mit Gutachtern

Ihre Ansprechpartnerin im Arzthaftungsrecht ist Rechtsanwältin Schwarzenfels.

Ihr Ansprechpartnerin
RAin_Schwarzenfels
Swantje Jonasson
Rechtsanwältin
Bürogemeinschaft der Rechtsanwältinnen Gurzinski, Jonasson und Schwarzenfels
Vahrer Straße 296, 28329 Bremen
Rufen Sie jetzt an:
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