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Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht ist grundsätzlich Ländersache. Es regelt die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Mietverhältnis handelt oder Streitigkeiten zwischen Eigentümern. Die einzelnen rechtlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Das Nachbarschaftsrecht regelt unter anderem den Überbau, die gemeinschaftliche Nutzung von Grenzanlagen, die Begrenzung des Eigentums, die Einwirkungen von Immissionen sowie die allgemeinen Regeln eines friedlichen Zusammenlebens.

Unsere Leistungen im Nachbarschaftsrecht:
  • Durchsetzen von Ansprüchen aus nachbarrechtlichen Vorschriften

  • Forderungsabwehr bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

  • Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen

  • Beratung zu nachbarrechtlichen Angelegenheiten

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich des Nachbarschaftsrecht ist Rechtsanwältin Jonasson.

Ihr Ansprechpartnerin
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Swantje Jonasson
Rechtsanwältin
Bürogemeinschaft der Rechtsanwältinnen Gurzinski, Jonasson und Schwarzenfels
Vahrer Straße 296, 28329 Bremen
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